Wenn die Beleuchtungspflicht gilt, muss dein Fahrrad mit einem weißen oder gelblichen Frontlicht und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Beide müssen aus mindestens 300 Metern Entfernung und auch von der Seite deutlich sichtbar sein. Die Beleuchtungspflicht gilt von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie dann, wenn Dunkelheit, Nebel, Regen oder schlechte Sicht die Verwendung der Fahrzeugbeleuchtung erforderlich machen.
Wann muss dein Fahrrad beleuchtet sein?
Die Regeln sind im Straßenverkehrsgesetz und in der Verordnung Nr. 976 über die Ausstattung und Ausrüstung von Fahrrädern festgelegt. Das Straßenverkehrsgesetz definiert die Beleuchtungspflicht als die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang oder anderweitig, wenn die Verwendung der Fahrzeugbeleuchtung aufgrund von Dunkelheit, Nebel, Dunst, Regen oder ähnlichen schlechten Sicht- oder Lichtverhältnissen erforderlich ist. Während dieser Zeit müssen die vorgeschriebenen Leuchten eingeschaltet sein.
Das bedeutet, dass du auch an einem grauen Vormittag bei dichtem Nebel oder Starkregen das Licht einschalten musst. Im Winter deckt die Beleuchtungspflicht den Großteil der Pendelzeit ab.
Die Beleuchtungspflicht gilt beim Fahren während der Beleuchtungspflicht. Wenn du nur bei Tageslicht und guter Sicht fährst, müssen die Leuchten also nicht angebracht sein. Reflektoren hingegen müssen immer vorhanden sein. Laut dem Rat für sicheren Verkehr kostet das Fahren ohne Licht 700 Dänische Kronen.
Anforderungen an Front- und Rücklicht
Hier sind die Anforderungen aus der Verordnung zusammengefasst. Die Paragraphen stehen in Klammern, falls du sie nachschlagen möchtest.
| Anforderung | Frontlicht | Rücklicht |
|---|---|---|
| Farbe (§ 8) | Weißes oder gelbliches Licht | Rotes Licht |
| Sichtbarkeit (§ 8) | Aus mindestens 300 m Entfernung und von der Seite deutlich sichtbar | Aus mindestens 300 m Entfernung und von der Seite deutlich sichtbar |
| Lichtstärke (§ 9) | Mindestens 4 Candela direkt von vorne | Mindestens 4 Candela direkt von hinten |
| Blinken (§ 12) | Nur weißes Licht darf blinken | Darf blinken |
| Blinkfrequenz (§ 12) | Mindestens 120 Blitze pro Minute | Mindestens 120 Blitze pro Minute |
| Betriebsdauer mit Batterie (§ 10) | Mindestens 5 Stunden | Mindestens 5 Stunden |
Die Anforderung gilt auch für die Seiten: mindestens 0,4 Candela in 20 Grad nach jeder Seite und 0,05 Candela in 80 Grad nach jeder Seite. Wenn die Leuchte mit mehreren Helligkeitsstufen leuchten kann, reicht es aus, wenn eine davon die Anforderung von 5 Stunden Betriebsdauer erfüllt. Batterieleuchten müssen mit der Betriebsdauer oder Run-time und der Anzahl der Stunden auf der Leuchte oder der Verpackung gekennzeichnet sein.
Montage und Blendung
Die Leuchten dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Sie müssen fest angebracht sein, damit sie sich während der Fahrt nicht drehen, und gerade nach vorne bzw. gerade nach hinten zeigen. Ein für unbeleuchtete Straßen konzipiertes Frontlicht muss außerdem leicht nach unten geneigt werden. Dies ist besonders wichtig bei leistungsstarken Leuchten, bei denen eine geradeaus gerichtete Leuchte entgegenkommende Verkehrsteilnehmer in die Augen trifft.
Die Verordnung erlaubt auch gelbe Seitenmarkierungsleuchten und gelb blinkende Tretleuchten. Andere Leuchten darf das Fahrrad nicht haben, abgesehen von Bremsleuchten und Blinkerleuchten, die bestimmte Dreirad- und Vierradfahrräder haben müssen (§§ 13-16).
Dauerlicht oder Blinken
Blinken ist bei weißen Frontlichtern und roten Rücklichtern zulässig, wenn die Frequenz mindestens 120 Blitze pro Minute beträgt. Ein gelbes Frontlicht muss konstant leuchten. In der Stadt macht dich das Blinken hinten leichter sichtbar. Auf einer dunklen Landstraße ist Dauerlicht vorne am besten, weil du selbst Schlaglöcher und Schotter auf der Straße sehen musst.
Reflektoren: Sie müssen immer am Fahrrad angebracht sein
Die Reflektoren sind nicht an die Beleuchtungspflicht gebunden. Sie müssen das ganze Jahr über am Fahrrad angebracht sein, auch tagsüber:
- Mindestens ein weißer Reflektor, der von vorne sichtbar ist, und ein roter Reflektor, der von hinten sichtbar ist (§ 17).
- Mindestens zwei gelbe Reflektoren, die sich mitbewegt, wenn das Fahrrad fährt, und die von hinten sichtbar sind (§ 18). Das sind typischerweise die Reflektoren in den Pedalen.
- Mindestens ein gelber Reflektor an jedem Rad, der von der Seite sichtbar ist, oder weiße reflektierende Streifen auf den Reifen oder Felgen (§ 19).
- Keine dreieckigen Reflektoren (§ 20), und die Reflektoren müssen zugelassen und gekennzeichnet sein, typischerweise mit einem E oder e (§§ 22 und 33).
Viele Klickpedale haben keine Reflektoren, achte also darauf, falls du die Pedale an deinem Rennrad oder Mountainbike ausgetauscht hast. Das Fahrrad muss außerdem eine deutlich klingende Klingel am Lenker haben. Bei Radrennen auf der Straße, die nach den Regeln des Straßenverkehrsgesetzes für Rennen abgehalten werden, gelten die Anforderungen an Leuchten, Reflektoren und Klingel nicht.
Leuchte am Helm oder am Körper
Die Verordnung erwähnt keine Leuchten an Helm, Kleidung oder Tasche. Sie beschreibt Leuchten, die am Fahrrad befestigt sind und gerade nach vorne bzw. gerade nach hinten zeigen. Die sicherste Wahl ist daher, die vorgeschriebenen Leuchten am Fahrrad zu haben und eine Helmlampe als zusätzliches Licht darüber zu verwenden.
Eine Leuchte am Helm sitzt hoch, sodass Autofahrer sie über geparkte Autos und Hecken sehen können. Thousand magnetische Helmlampe sitzt mit einem Magneten auf der Rückseite des Thousand Heritage 2.0 und Thousand Next und schaltet sich von selbst ein, wenn du sie anbringst. Laut Thousand bietet sie 30 Lumen bei Dauerlicht und 40 Lumen bei Blinken für ca. 5 Stunden und wird über USB-C in ca. 2 Stunden aufgeladen. Für Kinder kann der Thousand Next Kinderhelm mit der magnetischen Leuchte verwendet werden.
Auf Waldwegen ist ein Frontlicht am Helm praktisch, weil das Licht deinem Blick in die Kurven folgt. Wenn du bereits eine Leuchte von Gemini Lights hast, kannst du sie mit der Gemini-Helmbesetzung auf den Helm setzen, die mit Klettbändern befestigt wird.
So wählst du Fahrradleuchten aus
Lumen und Candela
Das Gesetz misst die Lichtstärke in Candela und die Sichtbarkeit in Metern, nicht in Lumen. Lumen ist die Gesamtmenge an Licht, die die Leuchte aussendet, während Candela die Stärke in eine bestimmte Richtung ist. Ein hoher Lumenwert sagt daher nicht von sich aus aus, ob die Leuchte die Regeln erfüllt. Achte darauf, dass die Leuchte für den Verkehr konzipiert ist und dass die Betriebsdauer auf der Verpackung angegeben ist.
In der Stadt mit Straßenbeleuchtung
Hier geht es vor allem darum, gesehen zu werden. Das Sigma Curve Rücklicht lässt sich ohne Werkzeug an der Sattelstütze befestigen, ist aus bis zu 400 Metern Entfernung sichtbar und leuchtet mit 2 AAA-Batterien bis zu 29 Stunden. Vorne reicht ein kleines Frontlicht am Lenker, solange es deutlich leuchtet und nicht blendet.
Auf Landstraßen und unbeleuchteten Wegen
Ohne Straßenbeleuchtung muss die Leuchte nicht nur zeigen, dass du da bist. Du musst selbst Schlaglöcher, Schotter und Bordsteine rechtzeitig sehen können, daher brauchst du hier mehr Licht. Das MOON Frontlicht liefert 400 Lumen, hat 7 Lichtmodi und sitzt in einer Out-Front-Halterung für Garmin, Wahoo und Bryton, sodass Leuchte und Computer die gleiche Halterung teilen. Fabric Lumaray V3 sitzt unter deinem Garmin- oder Wahoo-Computer und funktioniert auch als Powerbank. Laut Fabric liefert es 400 Lumen, ist nach IPX6 wasserdicht, wiegt 75 g und wird in 1 Stunde und 40 Minuten über USB-C aufgeladen.
Denke daran, ein leistungsstarkes Frontlicht nach unten zu neigen, damit das Licht die Straße vor dir und nicht die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer trifft.
Aufladen und Montage
Die meisten modernen Leuchten werden über USB aufgeladen. Mach es dir zur Gewohnheit, sie nach der Fahrt aufzuladen, damit sie am nächsten Morgen voll sind. In den dunklen Monaten, in denen das Licht sowohl auf dem Weg hin als auch zurück eingeschaltet ist, verbrauchst du mehr Strom, als du denkst.
- Lade mit einem passenden Kabel. Das Gemini USB-C auf USB-C Kabel lädt die Gemini-Batterien, und damit kannst du auch dein Telefon von der Batterie aufladen.
- Wenn du Gemini-Batterien mit 30 oder 60 Wh hast, lädt das Gemini USB-Ladegerät mit 10 W sie über eine normale Steckdose. Es verträgt 100 bis 240 V.
- Spann die Halterung fest, damit sich die Leuchte nicht dreht, wenn du über Bordsteine und Kopfsteinpflaster fährst.
- Setze das Rücklicht so, dass die Satteltasche oder eine Jacke es nicht verdeckt.
- Überprüfe die Leuchten regelmäßig im Dunkeln und lade sie auf, bevor das Licht schwach wird.
Häufig gestellte Fragen
Sind blinkende Fahrradleuchten legal?
Ja. Ein weißes Frontlicht und ein rotes Rücklicht dürfen blinken, wenn sie mindestens 120 Mal pro Minute blinken. Ein gelbes Frontlicht muss konstant leuchten.
Wann muss man das Fahrrad beleuchten?
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und anderweitig, wenn Dunkelheit, Nebel, Dunst, Regen oder Ähnliches es erforderlich machen, gesehen zu werden oder selbst sehen zu können.
Wie weit muss eine Fahrradleuchte sichtbar sein?
Das Front- und Rücklicht muss aus mindestens 300 Metern Entfernung deutlich sichtbar sein und von der Seite sichtbar sein.
Darf man die Fahrradleuchte am Helm haben?
Die Regeln erwähnen keine Leuchten am Helm. Die vorgeschriebenen Leuchten werden als am Fahrrad befestigt beschrieben, daher verwende die Helmlampe als zusätzliches Licht und behalte das Front- und Rücklicht am Fahrrad.
Was kostet es, ohne Licht zu fahren?
Laut dem Rat für sicheren Verkehr kostet das Fahren ohne Licht 700 Dänische Kronen.
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